Klaus Bittner
Wie kalkuliere ich den Preis für ein Kunstwerk?
Der Preis wird von vielen unterschiedlichen Faktoren bestimmt, die je nach Gewichtung
groß oder klein sein können.
1) Ideeller Wert: Der Künstler bestimmt nach seiner individuellen
Beurteilung, ob es sich um ein besonders herausragendes Werk, ein Werk von durchschnittlicher
oder minderer Qualität handelt.
2) Arbeitsmaterial: Papier, Leinwand, Farben, Pinsel, Rahmen, Materialien
für Installationen etc. Diese Kosten müssen unbedingt in die Preisgestaltung
einfließen.
3) Arbeitszeit: Je nach Art der Arbeit kann die Arbeitszeit lang oder
kurz sein. Dies sagt zwar meistens nichts über die Qualität des Werkes
aus, sollte jedoch in die Preisgestaltung einbezogen werden.
4) Werkgröße: Dieses Kriterium hat zwangsläufig Einfluss
auf die Faktoren Arbeitszeit und Arbeitsmaterial. Deshalb wird in der Regel
der Preis mit der Größe des Werkes auch steigen.
5) Entwicklungskosten: Wenn man kein weltberühmter Künstler
ist, wird ca. 90% der Kunstproduktion auf Halde gelegt und gelangt nicht in
den Verkauf. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Arbeit nutzlos war. Im Gegenteil,
sie dient der Weiterentwicklung des Künstlers und damit der Verbesserung
seiner Werke. Wie im normalen Leben, sollten die Entwicklungskosten für
das Produkt Kunst im Preis enthalten sein.
6) Die Stellung im Kunstmarkt: Der Künstler kann eine Beurteilung
seiner Stellung im Kunstmarkt vornehmen und dies in die Preisgestaltung einfließen
lassen. Wo ist er im Kunstmarkt tätig und in welcher Form? Wie groß
ist sein Bekanntheitsgrad, regional oder überregional? Stellt er regelmäßig
aus und auf welcher Ebene (Museum, Galerie, Kunstverein oder im Weinlokal um
die Ecke)? Zwar sind diese Faktoren in der Regel nicht geeignet die Qualität
eines Kunstwerkes zu beurteilen, jedoch werden die Preise im Kunstmarkt (leider)
nur noch von solchen Kriterien bestimmt. Hier sollte jeder Künstler für
sich selbst entscheiden, in welchem Maße er diese Beurteilung seiner Stellung
im Markt in die Preisfindung einbezieht.
7) Ateliermiete und Werbungskosten: Auch hier gilt, was im Konsumgüterbereich
üblich ist. Diese Kosten sollten anteilig enthalten sein.
8) Vergleich mit Konsumgütern in ähnlicher Preislage: Bei der
Preisverhandlung mit einem potentiellen Käufer, sollte dieser unbedingt
auf die Tatsache hingewiesen werden, dass er beim Kauf einer Ware mit dem Kaufhaus
nicht handelt und ohne Diskussion den verlangten Preis bezahlt. Der Verhandlungsspielraum
sollte also entsprechend klein gehalten werden. Auch sollte dem Käufer
bewusst gemacht werden, dass er die gleiche Menge Geld beim Kauf eines Gebrauchsgegenstandes
(z.B. Waschmaschine oder Möbel) ohne Skrupel aufbringt. Er sollte also
möglichst beim Erwerb eines Kunstwerkes eine ähnliche Denkweise an
den Tag legen.
9) Zeitdauer der Befriedigung durch Betrachten und Besitz:
Man sollte dem Käufer klar machen, dass seine neue Waschmaschine in der
Regel nach 10 Jahren ihren Geist aufgibt, er sich aber am Kunstwerk unendlich
lange erfreuen kann, was unbezahlbar ist.